Kündigung der Sparkasse MOL von Prämiensparverträgen S-Prämiensparen flexibel – kündigen andere Sparkassen demnächst auch?

 

Vorgehensweise der Sparkassen in Brandenburg bei Prämiensparverträgen unterschiedlich

Von den nach der Kündigungswelle der Sparkasse Märkisch Oderland (MOL) von der Verbraucherzentrale Brandenburg angeschriebenen anderen Sparkassen im Land Brandenburg wollten sich 2 Sparkassen (Prignitz und Spree-Neiße) gar nicht zu ihren Plänen äußern.
Nach Auskunft der Brandenburger Verbraucherschützer antworten die Sparkassen Barnim, Mittelbrandenburg und Oder-Spree, dass sie jedenfalls aktuell keine Kündigungen planen beziehungsweise die Rechtsprechung weiter beobachten wollen (Ost-Prignitz-Ruppin).
Die Sparkasse Uckermark äußerte sich weitergehend, dass kein geschäftspolitisches Interesse an einer Kündigung bestehe. Die Sparkasse Schwedt sagte zu, keine Prämiensparverträge vor Ablauf einer Laufzeit von 25 Jahren zu kündigen.
Schließlich antwortete allein die Sparkasse Niederlausitz umfassend: Bei ihren insgesamt 5000 bis 8000 Sparverträgen will sie bis Ende nächsten Jahres nicht kündigen und darüber hinaus Garantien für eine Laufzeit von 25 Jahren geben.
In der MOZ hatte sich der Vorstand der Sparkasse Oder Spree, Veit Kalinke bereits vorher schon einmal zu dem Thema ausführlich geäußert:
„Wir halten an unserer Strategie der letzten Jahre unbeirrt fest. Wir verkaufen unseren Kunden nur das, was wir auch selbst kaufen würden. Begleitet wird dies von einer fairen und ehrlichen Beratung auf Augenhöhe. Was wir uns nicht erlauben können ist, das Vertrauen, welches uns entgegengebracht wird, zu verspielen. (…)
Wie viel Prämiensparverträge gibt es bei der Sparkasse Oder-Spree?
7064 unbefristete Altverträge mit einem Sparvolumen von 200 Millionen Euro haben wir. Das entspricht etwa zehn Prozent des Gesamtvolumens der Sparkasse“ (…).

Weitere Kündigungen von Prämiensparverträgen wahrscheinlich

Wir die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen gehen aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise der 11 Sparkassen im Land Brandenburg davon aus, dass der Sparkassenverband zwar eine rechtliche Stellungnahme zur Rechtslage bei Prämiensparverträgen, insbesondere was die Kündigung von S-Prämiensparen flexibel Verträgen anbetrifft, abgegeben hat, es den Mitgliedern jedoch überlassen hat, über die weitere Vorgehensweise selbst zu entscheiden. Die Tatsache, dass bislang allein die Sparkasse MOL den Weg der Kündigung von Prämiensparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“ gewählt hat, spricht nach unserer Auffassung jedoch dafür, dass die Kündigungen mit rechtlichen Risiken versehen sind, zumal die Verträge höchst unterschiedlich ausgestaltet sind. Dennoch geht der Fachanwalt Dr. Storch, der bislang ca. 70 Sparkassenkunden anwaltlich vertritt, davon aus, dass – solange die Rechtslage nicht höchstrichterlich geklärt ist – weitere Sparkassen dem Beispiel der Sparkasse MOL folgen werden und ihren Kunden bei Erreichen der höchsten Sparprämie kündigen werden. „Auf die Zusicherungen und Absichtserklärungen von Sparkassen, sollte man sich nicht verlassen, so der Experte, zumal die bisherige Rechtsprechung den betroffenen Sparkassen Recht zu geben scheint“. Allerdings, so Dr. Storch, sehen wir bei den von uns geprüften Kündigungen der Sparkasse MOL gute Erfolgsaussichten, weil darin fest Vertragslaufzeiten vereinbart worden sind und uns Sparkassenmitarbeiter bestätigt haben, dass sie die S-Prämiensparen flexibel Verträge als solche verkauft hätten, die nur vom Sparer selbst aufgelöst werden können sollten. Angepriesen wurde die Verträge als eine Art „Goldstaub“, der zeitlich unbegrenzt Erträge abwerfe.