Erstmals bestätigt Gutachter die von der VZ berechnete Zinserstattung von rund 21.500,00 € und stellt auf gleitende Durchschnitte ab – Landgericht Regensburg muss sich jetzt positionieren.

88% der eingeklagten Zinsforderung

Erstmals hat ein von einer Bankenkammer (Landgericht Regensburg) bestellter Gutachter die von der Verbraucherzentrale berechnete Zinserstattung weitgehend bestätigt. Der renommierte, aus Bayern stammende Gutachter hat eine Zinserstattung von rund 21.500.00 € berechnet, während die Verbraucherzentrale (VZ) in einem Parteigutachten auf rund 24.300,00 € gekommen war. Das sind rund 88,20% der von der VZ berechneten Zinserstattung, was nach unserer Prozesserfahrung die bislang höchste Zinserstattung in Süddeutschland darstellt. Insbesondere ist der Gutachter in erstaunlicher Klarheit zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Neuberechnung Zinshöhe der sog. Gleitende Durchschnitt zur Anwendung gelangt. Auch insoweit unterscheidet sich der Gutachter von anderen Gutachtern und gelangt so zu der ausgesprochen hohen Zinserstattung. Der gleitende Durchschnitt führt in dauerhaften Niedrigzinsphasen zu hohen Zinserstattungen der Sparer, weil der allgemeine Zinsrückgang verlangsamt weitergegeben wird.

Gutachter präferiert Mischzinssatz

Zwar hat der renommierte Gutachter den von VZ ausgewählten Referenzzins (WX 4260) abgelehnt. Er stellt stattdessen auf eine „Mischung des Referenzzinssatzes aus 50% gleitender Durchschnitt des 3 Monats-EURIBOR (Bundesbankzeitreihe SU0316 G bzw. Dreimonatsgeld am Frankfurter Bankplatz) und aus 50% Effektivverzinsungen 10-jähriger Bundesanleihen mit jährlichen Kupons als gleitender Durchschnitt (vormals Zeitreihe WZ3459)“ ab.

Landgericht Regensburg muss Farbe bekennen

Das Landgericht Regensburg wird, nachdem es bislang auf Verjährung gesetzt hatte und die berechtigten Zinsansprüche der Sparer weitgehend zurückgewiesen hatte, in der Sache entscheiden müssen. Wir werden an dieser Stelle weiter über das von uns geführte Verfahren berichten, weil wir wissen, dass insbesondere die betroffenen Prämiensparer aus Süddeutschland diesem Blog aufmerksam folgen und ermutigt werden, selbst gegen ihre Sparkasse zu klagen. Weil die Sparkassen wissen, dass nur ca jeder 30. Sparer seinen berechtigten Zinsansprüche gerichtlich auch geltend macht, können sie pro Gerichtsfall das 30 fache an Kosten produzieren und teure Gerichtsgutachten erstellen lassen, damit sich die Taktik trotzdem wirtschaftlich lohnt. Betroffene Sparer sollen demgegenüber durch die teuren Gutachten von einer gerichtlichen Geltendmachung abgeschreckt werden. Zum Glück geht diese Rechnung nicht immer auf.