Erste Musterklage gegen Sparkasse München eingelegt

Aufgrund der großen Nachfrage bayerischer Sparer nach Rechtsberatung und der von ihnen mitgeteilten Verärgerung über das Verhalten der bayerischen Sparkassen haben wir uns entschieden, eine Musterklage gegen die Stadtsparkasse München einzureichen. Wir haben daher heute eine Klage beim Landgericht München eingelegt, mit der unsere Mandanten Zinsen in Höhe von rund 8.000 € von der Stadtsparkasse München verlangen. Der streitige Vertrag stammt aus dem Jahr 2003, weist einen variablen Zinssatz von seinerzeit 2,75% aus und eine monatliche Sparrate von 600,00 €. Obwohl unsere Mandanten ein Gutachten über die zutreffende Zinsabrechnung direkt an den Vorstand der Sparkasse München gerichtet hatten, lehnte die Sparkasse eine Zahlung komplett ab und verwies darauf, dass sie den Sparvertrag richtig abgerechnet habe und die Zinsgutschriften nicht zu beanstanden seien.
Dies hat unsere Mandanten nicht überzeugt und sie haben uns gebeten, schnellstmöglich Klage beim LG München einzureichen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass gerade Sparer in ländlichen Gebieten, die ihre gesamten Bankgeschäfte über die Sparkassen abwickeln lassen, über das Verhalten „Ihrer Sparkasse“ erbost sind und sich die lapidar begründeten Kündigungen nicht gefallen lassen wollen. Erst Recht lehnen sie Angebote der Sparkassen ab, ihre lebenslangen Ersparnisse vom sicher geglaubten Sparbuch in Aktienfonds oder geschlossene Immobilienfonds umzuschichten.