LG München bezweifelt Zinsabrechnung der Sparkasse München! Keine Verjährung der Zinsen
Gleich in mehreren Beschlüssen hat das LG München I die Zinsabrechnungspraxis der beklagten Sparkasse München bei Sparverträgen (S-Prämiensparen-flexibel) in Zweifel gezogen und folgendes ausgesprochen kritisch festgestellt: Keine Verjährung „Ansprüche auf ergänzende Auszahlung von Verzinsungen sind nicht verjährt. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt des Rücknahmeverlangens der Hauptforderung (§ 696 Satz 3 BGB), vorliegend also drei weiterlesen…