Sparkassen in Bayern kündigen ebenfalls – unterschiedslos alle Prämiensparverträge betroffen

Nun ist der Sparkassenskandal auch bei einer großen Sparkasse im Süden der Republik, der Sparkasse Nürnberg angekommen. Wie uns eine Vielzahl sehr aufgebrachter Kunden – unter den sich auch langjährige Sparkassenmitarbeiter befinden –  berichtet, haben sich jetzt auch bayerische Sparkassen entschieden, ihren Kunden die Verträge „S-Prämiensparen-flexibel“ zu kündigen. Die Kündigungen erfolgen zum 19.10.2019 und zwar unter Hinweis auf die kürzlich ergangene BGH-Rechtsprechung. „Dies verwundert schon deswegen, weil die süddeutschen Sparkassen eigentlich als Gewinnbringer im Sparkassenverbund gelten und insoweit keine wirtschaftliche Not für eine derart drastische Maßnahme bestand“, so der Sparkassen-Experte Dr. Storch.
Offenbar ist es aber so, dass auch in Bayern (noch) nicht flächendeckend Kündigungen der Sparverträge ausgesprochen werden, sondern einzelne Sparkassen sich trotz der zwischenzeitlichen BGH-Rechtsprechung weigern, zum scharfen Schwert der Kündigung zu greifen. Die Sparkassen selbst fürchten wohl, dass sie durch die Kündigungswelle einen nachhaltigen Imageschaden erleiden, der in keinem Verhältnis zur erhofften Einsparung steht.
Von der Kündigungswelle sind – wie bei allen anderen Sparkassen auch – sämtliche Prämiensparverträge betroffen, also auch solche, die selbst nach der neuesten Rechtsprechung des BGH nicht kündbar sind, weil konkrete Vertragslaufzeiten vereinbart wurden. Bemerkenswert ist auch, dass die Sparkasse Nürnberg noch nicht einmal die Veröffentlichung der Urteilsgründe abgewartet hat, da es zu diesem Urteil bislang nach wie vor nur eine Pressemitteilung gibt. „Offenbar fühlen sich die Sparkassen in ihrer Vorgehensweise aber so sicher, dass keiner der betroffenen Sparer sich wehren wird, so dass man vorsorglich sämtliche Verträge gekündigt hat“, meint Dr. Storch in seiner Einschätzung.
Ganz abgesehen von der nicht so eindeutigen Rechtslage in Bezug auf die Kündigungen, dürfte auch die von bayerischen Sparkassen verwendete Zinsklausel nicht den Vorgaben der Rechtsprechung entsprechen, weshalb Zinsen in Höhe von mehreren Tausend Euro von Sparkassenkunden zurückgefordert werden können.
Die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen führt hierzu bereits Musterklagen in Brandenburg und wird demnächst eine weitere Klage auf Zinsrückzahlungen gegen die Sparkasse München erheben. Wir fordern daher auch die in Bayern von den Kündigungen betroffenen Sparer auf, uns die Unterlagen zum „S-Prämiensparen-flexibel“ zur Verfügung zu stellen, damit wir vor Gericht die ganze Dimension des Sparkassenskandals auch in Bayern darstellen können und unseren Mandanten zu Erfolg verhelfen können.