Erstmals bestätigt Gutachter die von der VZ berechnete Zinserstattung von rund 21.500,00 € und stellt auf gleitende Durchschnitte ab – Landgericht Regensburg muss sich jetzt positionieren.
88% der eingeklagten Zinsforderung Erstmals hat ein von einer Bankenkammer (Landgericht Regensburg) bestellter Gutachter die von der Verbraucherzentrale berechnete Zinserstattung weitgehend bestätigt. Der renommierte, aus Bayern stammende Gutachter hat eine Zinserstattung von rund 21.500.00 € berechnet, während die Verbraucherzentrale (VZ) in einem Parteigutachten auf rund 24.300,00 € gekommen war. Das sind rund 88,20% der von weiterlesen…