BGH entscheidet: Sparzinsen sind nicht verjährt!

Rückforderungen unbegrenzt möglich! In der heutigen mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende Richter des Bankensenats klargestellt, dass die Zinsansprüche von betroffenen Prämiensparern erst mit Kündigung zu verjähren beginnen. Damit können sämtliche Zinsansprüche über die gesamte Laufzeit (die Verträge stammen vielmals aus den 90er Jahren) zurückgefordert werden. Diese Rechtsfolge hatten Sparkasse noch bis zuletzt verhindern wollen, müssen weiterlesen…